Tiersittervertrag
1. Vertrag kommt zustande zwischen:
Tiersitter: Halter:
Katja Amolsch, Tierservice Stutensee ___________________________
Büchenauerstr.46 ___________________________
76297 Stutensee ___________________________
Tel:07249/505090 ___________________________
2. es wird vom__________ bis__________
folgendes Tier beim _________________ betreut
Art des Tieres:_________________
Name des Tieres/ Tätowierung oder Microchip Nr:___________________________
Versicherung/Versicherungsnr:________________________
Besonderheiten (Allergien, Aggressionen, etc.):__________________________________
3. Der Halter versichert, dass das Tier gesund (frei von ansteckenden Krankheiten), geimpft, flohfrei und milbenfrei ist. Außerdem versichert der Halter, dass das Tier zum Zeitpunkt der Betreuung nicht schwanger oder säugend ist. Eine Läufigkeit oder Rolligkeit ist anzuzeigen.
4. Der Halter versichert, das Tier nach der Betreuung wieder abzuholen bzw. bei Tieren, die beim Halter betreut werden, wieder selbst zu betreuen. Verlängert sich die Betreuungszeit, so ist das spätestens 1 Tag vor Ende der regulären Betreuung mitzuteilen.
5. Der Halter zahlt das Betreuungsgeld im Voraus, Futter, Einstreu und notwendige Medikamente werden vom Halter gestellt. Zusätzliche entstandene Kosten, wie zugekauftes Futter, Einstreu, verlängerte Betreuung (bis zu 1 Woche) oder Tierarztkosten, zahlt der Halter sofort nach Beendigung der Betreuung. Bei verlängerter Betreuung, die länger als 1 Woche dauert, sind Zwischenzahlungen, z.B. per Überweisung, zu zahlen. Dem Halter sind durch den Tiersitter Rechnungen für Futter, Einstreu oder Tierarzt vorzulegen.
6. Das Betreuungsgeld wird folgendermaßen berechnet
Betreuung für ________________ pro Tag____________
Extras ______________________ pro Tag__________
Betreute Tage_______________
Summe:
Der Tiersitter bestätigt, das Geld am _______erhalten zu haben______________
7. Der Tiersitter versichert, das Tier artgerecht und seinem Wesen nach zu versorgen. Das Tier________ am Tag zu füttern, Wasser hinzustellen sowie _______________________________________
8. Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier im Notfall sofort zum Tierarzt zu bringen, in Fällen, bei denen das Leben des Tieres nicht akut bedroht ist und keine nachhaltige Schädigung des Tieres zu erwarten ist, zuerst den Tierhalter zu informieren und dann nach Absprache mit dem Halter einen Besuch zu erwägen.
9. Wird das Tier nach der Betreuungszeit nicht abgeholt bzw. konnte das Tier an seinem Wohnort nicht wieder an seinen Besitzer zurückgegeben werden und konnte der Besitzer nicht erreicht werden (3Versuche) bzw. hat sich der Besitzer nicht mehr gemeldet, kann der Tiersitter das Tier nach dem vierten Tag nach Beendigung der Betreuung dem Tierschutz übergeben. Das gleiche gilt, wenn eine Betreuung über Wochen hinweg verlängert wird, ohne dass Zahlungen erfolgen oder ersichtlich wird, wann der Besitzer wiederkommt, wobei dabei mindestens 2 Wochen ohne Zahlung verstreichen müssen.
10. Der Halter ist einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Alle Daten werden nur gespeichert im Umfang meiner Tiersittertätigkeit, es erfolgt keine Abgabe der Daten an Dritte.
11. Rechtsstand ist Karlsruhe.
12. Salvatorische Klausel: Ist ein Bestandteil des Vertrages nichtig, bleibt der Rest des Vertrages gültig.
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